Meinungsfreiheit in Deutschland

Meinungsfreiheit

Oft hört man Sätze wie „Hier darf man nicht einmal mehr seine eigene Meinung sagen!“ oder „Deutschland ist ein freies Land!“, wenn es zu Ausschreitungen im Rahmen von Demonstrationen oder Protesten kommt. Doch wie weit darf man mit seiner eigenen Meinung gehen und was bedeutet es eigentlich, dass in Deutschland Meinungsfreiheit herrscht?

Was bedeutet Meinungsfreiheit?

Meinungsfreiheit bedeutet, dass jeder und jede in Deutschland lebende Bürger und Bürgerin das Recht auf die freie Äußerung seiner Meinung in Wort und Schrift hat. Dabei gilt stets die subjektive Sicht der eigenen Meinung, sie muss also keinen Vorschriften der allgemeinen Meinungsäußerung folgen.
Doch auch die Meinungsfreiheit hat Grenzen. Diese bewegen sich im Rahmen der üblichen geltenden Gesetze. Beispielsweise darf nicht die persönliche Ehre einer anderen Person durch die Meinungsfreiheit eines Einzelnen verletzt werden. Persönliche Beleidigungen oder Bedrohungen sind also nicht erlaubt. Weiterhin gilt die besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern und Jugendlichen, die ebenso eine Grenze der persönlichen Meinungsfreiheit darstellt.

Wie ist die Meinungsfreiheit in Deutschland geregelt?

In Deutschland wird die Meinungsfreiheit im Artikel 5 des Grundgesetzes geregelt. So soll einer sogenannten „Meinungsdiktatur“ oder der Unterdrückung der freien Meinungsäußerung durch Parteien oder Vereine vorgebeugt werden.
Als besonders schutzbedürftig erachtet die Gesetzgebung darüberhinaus die Kunst und Wissenschaft. So gilt vor allem auch die „Kunstfreiheit“ in Deutschland als hohes Gut. Künstlerinnen und Künstler testen demnach immer wieder die Grenzen ihrer Freiheit aus, was häufig zu öffentlichen Diskursen führt.

Verändert sich die Sicht auf Meinungsfreiheit aktuell?

Mediale Aufmerksamkeit erhalten aktuell besonders Äußerungen von Anhängern und Anhängerinnen der sogenannten Querdenker-Bewegungen. Diese bezeichnen die Corona-Politik der Bundesregierung als Versuch, die Meinungsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger Deutschlands einzuschränken. Sie beklagen, aufgrund ihrer Meinungen keine Demonstrationen durchführen zu dürfen oder ihrer Freiheit beraubt zu werden.
Dabei wird gerne übersehen, dass Demonstrationen nicht aufgrund der Beschränkung der Meinungsfreiheit abgesagt oder verboten werden, sondern aufgrund zahlreicher Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz. Derartige Verstöße beschneiden nämlich andere Bürgerinnen und Bürger in deren Recht auf körperliche Unversehrtheit, das eine Grenze der Meinungsfreiheit darstellt.
Auch aus dem rechtsextremen Flügel werden hin und wieder Rufe laut, ihre Meinung würde absichtlich restriktiv behandelt.
Die aufstrebende sogenannte „Cancel-Culture“ im Internet führt dazu, dass Äußerungen, die nicht dem allgemeinen Konsens entsprechen, schnell durch soziale Medien geblockt werden oder zu einem kleineren Skandal führen. Solche Bewegungen sind wiederum mit Vorsicht zu beobachten, da Meinungen die nicht der der breiten Öffentlichkeit entsprechen durchaus toleriert und gehört werden sollten, sofern sie nicht die Rechte anderer beschneiden.

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